Ordnungsmaßnahmen werden durchgeführt, wenn SchülerInnen massiv und/oder wiederholt die Schulregeln verletzt. Ordnungsmaßnahmen werden immer durch erzieherische Einwirkung ergänzt und unterstützt. Meist werden schon erzieherische Maßnahmen im Vorfeld durchgeführt.
Ordnungsmaßnahmen werden gemäß § 53 Abs 3 SchulG NRW durchgeführt. Laut Gesetz gibt es neben den erzieherischen Einwirkungen folgende Ordnungsmaßnahmen:
- schriftlicher Verweis
- zeitweise Versetzung in eine parallele Lerngruppe
- zeitweiser Ausschluss vom Unterricht
- Androhung des Verweises von der Schule
- Verweis von der Schule
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